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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Thurner, Gerhard August Josef und Sheeralene Mae
Am Sandberg 5, 92277 Hohenburg,
StNr.:201 / 129 / 0122 / 005 / 000 / 2

Einheitswertbescheid Wert- und Artfortschreibung auf den 1.1.2023 vom 16.01.2026
Grundsteuermessbescheid Neuveranlagung auf den 1.1.2023 vom 16.01.2026

19.01.2026 bis 03.02.2026 09621 36 - 214