Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 219,37 |
Auszubildende | 45 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 39,8 % |
Stand 01.01.2024
Amtsbezirk
Regulärer Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Amberg liegt im Norden Bayerns im Regierungsbezirk Oberpfalz. Er hat eine Fläche von 1.305 km² und umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach.
Geographisch erstreckt sich der Amtsbezirk auf Teile des Oberpfälzer Jura und des Oberpfälzer Hügellandes.
Erweiterter Amtsbezirk
Für folgende Aufgaben erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Amberg auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter.
Aufgabenbereich | Örtliche Zuständigkeit |
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Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer | Regierungsbezirk Oberpfalz Landkreis Nürnberger Land Stadt Nürnberg Finanzamtsbezirke Hilpoltstein und Schwabach |
Festsetzung und Erhebung Körperschaftsteuer | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Betriebsprüfung | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Bodenschätzung | Finanzamtsbezirk Schwandorf |
Lohnsteuerprüfung der Arbeitgeber mit mehr als 500 beschäftigten Arbeitnehmern | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Umsatzsteuer Sonderprüfung | Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Zentrale Finanzkasse Steuererhebung | Finanzamtsbezirk Regensburg Finanzamtsbezirk Neumarkt |
Zentralstelle für das Feststellungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Nr. 2-4 BewG | Cham, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.OPf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Regensburg, Schwabach, Schwandorf, Waldsassen, Weiden i. d. OPf. |
Aufgaben
Das Finanzamt Amberg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer zuständig. Ebenso erfolgt hier die Festsetzung des Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.