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Allgemeines

Personal

Personal in MAK219,37
Auszubildende45
Teilzeitquote (ohne Anwärter)39,8 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Amberg liegt im Norden Bayerns im Regierungsbezirk Oberpfalz. Er hat eine Fläche von 1.305 km² und umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach.

Geographisch erstreckt sich der Amtsbezirk auf Teile des Oberpfälzer Jura und des Oberpfälzer Hügellandes.

Erweiterter Amtsbezirk

Für folgende Aufgaben erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Amberg auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter.

AufgabenbereichÖrtliche Zuständigkeit
Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und SchenkungsteuerRegierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis Nürnberger Land
Stadt Nürnberg
Finanzamtsbezirke Hilpoltstein und Schwabach
Festsetzung und Erhebung KörperschaftsteuerFinanzamtsbezirk Neumarkt
BetriebsprüfungFinanzamtsbezirk Neumarkt
BodenschätzungFinanzamtsbezirk Schwandorf
Lohnsteuerprüfung der Arbeitgeber mit mehr als 500 beschäftigten ArbeitnehmernFinanzamtsbezirk Neumarkt
Umsatzsteuer SonderprüfungFinanzamtsbezirk Neumarkt
Zentrale Finanzkasse
Steuererhebung
Finanzamtsbezirk Regensburg
Finanzamtsbezirk Neumarkt
Zentralstelle für das Feststellungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Nr. 2-4 BewGCham, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.OPf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Regensburg, Schwabach, Schwandorf, Waldsassen, Weiden i. d. OPf.

Aufgaben

Das Finanzamt Amberg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer zuständig. Ebenso erfolgt hier die Festsetzung des Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.