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Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 09621 36 + Nebenstelle
Bewertung nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar