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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09621 36 + Nebenstelle
Ammerthal, Birgland, Ebermannsdorf, Ensdorf, Freudenberg, Gebenbach, Hahnbach, Hohenburg, Kastl214
Auerbach, Freihung, Kümmersbruck, Etzelwang, Neukirchen, Weigendorf204
Edelsfeld, Hirschau, Königstein, Poppenricht, Rieden, Schnaittenbach, Vilseck213
Hirschbach, Illschwang, Sulzbach-Rosenberg, Ursensollen207
Stadt Amberg mit Randgemeinden (Ammersricht, Gärmersdorf, Gailoh, Karmensölden, Raigering, Traßlberg), Schmidmühlen256, 206
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar