Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen
Die im Rahmen des „Corona-Soforthilfe-Programms“ der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung gewährten Leistungen stellen aus umsatzsteuerlicher Sicht echte nichtsteuerbare Zuschüsse dar und sind weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch in den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen anzugeben.
Dies gilt ebenso für das Anschlussprogramm "Überbrückungshilfe" des Bundes als auch für das Hilfsprogramm des Freistaates Bayern für freischaffende Künstlerinnen und Künstler.
- Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 2 Seiten)
Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus"
- Antragsformular: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus - zinslose Stundung unter Darlegung der Mittelherkunft gegen angemessene Ratenzahlung bis längstens 30.09.2022 (PDF, 5 Seiten)
Steuerliche Fragen und Antworten zu Corona
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben ebenfalls FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zu den November- und Dezemberhilfen beantwortet. Unter dem Punkt 4.7 werden auch Fragen zur steuerlichen Erfassung der Hilfen beantwortet. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise und werden regelmäßig aktualisiert.
Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Finanzen
Hinweis: "Soforthilfe Corona"
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Alle Informationen dazu sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter:
