Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
Ansprechpersonen Steuern Allgemein
Buchstaben / Bereich | Telefon 09621 36 + Nebenstelle |
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A - K | 723 |
L - S | 724 |
T - Z | 722 |
Ansprechpersonen Insolvenzfälle
Buchstaben / Bereich | Aufgabenbereich | Telefon 09621 36 + Nebenstelle |
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A - Z | Zentrale Bearbeitung der Insolvenzfälle | 713 |
Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden
Buchstaben / Bereich | Telefon 09621 36 + Nebenstelle |
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A - D | 801 |
E - Z | 720 |
Ansprechpersonen Liquiditätsprüfung
Aufgabenbereich | Telefon 09621 36 + Nebenstelle |
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Liquiditätsprüfungsstelle | 714 |